Ingenieur leitet sich von Ingenium ab – die schöpferisch gestalterische Begabung
die Objektplanung.
Jede bauliche Maßnahme bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Gesetzgebers. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Art von Bauwerken auf dem jeweiligen Grundstück in welchem Maß, in welcher Größe und in welcher Bauweise zulässig ist. Die bei der Bauantragsstellung in den Landesbauordnungen hierfür geforderte Qualifikation als Entwurfsverfasser können Architekten, aber auch bauvorlageberechtigte Ingenieure erfüllen. Unsere Bauvorlageberechtigung ist durch die Eintragung in der Architekten- und Ingenieurkammer gewährleistet. Wir klären somit für Sie auf Grundlage des geltenden Bebauungsplans die darin geforderten Festsetzungen und Randbedingungen und führen Ihr Projekt vom Bauantrag zur Baugenehmigung. Durch mehrjährige Erfahrung und Mitarbeit bei der Planung und Ausführung von Hochbauprojekten stehen bei uns gestalterische Qualität und einwandfreie Funktionalität gleichberechtigt nebeneinander.
Auf einem Blick
Entwurfsverfasser und bauvorlageberechtigte Ingenieure
Klärung der gesetzlichen Festsetzungen in den Bauleitplänen und der jeweiligen Landesbauordnung
Vereinigung von Ästhetik und Funktionalität beim Entwurf