In der Ruhe liegt die Kraft: der bauliche Schallschutz.
Lärm kann eine negative Beeinflussung des Wohlbefindens hervorrufen oder gar krank machen. Körperliches, seelisches und soziales Unwohlsein wie Konzentrationsschwäche und Herzkreislauferkrankungen können daraus resultieren. Selbst im Schlaf kann die akustische Wahrnehmung nicht ausgeschaltet werden.
Daher müssen schallschutztechnische Maßnahmenfrühzeitig in der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden. Diese können die Gebäude- und Grundrissanordnung beeinflussen, oder beispielsweise die Anordnung von möglichst kleinen Fenstern zur Außenlärm belasteten Seite zur Folge haben.
Der bauliche Schallschutz, auch Bauakustik genannt, ist ein Teilgebiet der Bauphysik. Er befasst sich mit der Abschirmung von innerhalb und außerhalb entstandenen Geräuschen in Wohngebäuden. Darunter fallen der Schutz gegen Luft- und Trittschall aus benachbarten Nutzungseinheiten und der Schutz gegen Außenlärm. Gerne führen wir für Sie die erforderlichen schallschutztechnischen Nachweise.
Auf einem Blick
Berücksichtigung schallschutztechnischer Maßnahmen bei der Planung eines Bauwerks
Schallschutznachweis gegen Luftschall aus benachbarten Nutzungseinheiten
Schallschutznachweis gegen Trittschall aus benachbarten Nutzungseinheiten